Steuerkanzlei Rolf Benz
Bussen sind persönlicher Natur

Wer Steuern hinterzieht, kann den Steuerberater nicht haftbar machen für die Steuerbusse. Dies entschied das Bundesgericht, nachdem ein Ehepaar seine Steuerberaterfirma auf Schadenersatz verklagt hatte.

Das Thurgauer Ehepaar hatte einen Porsche innerhalb von drei Jahren von 79'000 Franken auf 10'000 Franken, später gar einen Mercedes von 203'000 Franken auf einen Franken abgeschrieben. Das Ehepaar wies somit einen zu kleinen Gewinn bzw. ein zu kleines Einkommen aus und erhielt deswegen eine Busse von rund 100'000 Franken. Infolgedessen verklagten die Eheleute die Beraterfirma auf Schadenersatz, weil sie von ihr mangelhaft beraten worden seien.

Das Bundesgericht wies das Begehren ab, da das Ehepaar vorsätzlich oder eventualvorsätzlich gehandelt habe. Ausserdem hielt das Bundesgericht fest, dass Bussen höchstpersönlicher Natur seien, weshalb man von einem Dritten keinen Schadenersatz fordern könne.

Nicht aus dem Urteil hervor geht, ob der Berater für sein eigenes Verschulden als Anstifter oder als Gehilfe zur Rechenschaft gezogen und ebenfalls gebüsst worden ist.

Urteil des Bundesgerichts vom 12. November 2007

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