Steuerkanzlei Rolf Benz
Neue Abzüge für Ehepaare in der Steuererklärung 2008

Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2008 können sich Verheiratete über einen zusätzlichen Ehepaarabzug und – sofern beide erwerbstätig sind – über einen markant höheren Doppelverdienerabzug freuen. Die beiden Neuerungen sind seit 1. Januar 2008 in Kraft und betreffen die direkte Bundessteuer:

Zum einen steht Eheleuten, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, ein neuer Ehepaarabzug von 2‘500 Franken zu (Art. 213 Abs. 1 lit. c DBG).

Sind beide Eheleute erwerbstätig, so werden zum andern vom niedrigeren Erwerbseinkommen (verstanden als Nettolohn abzüglich Berufsauslagen) 50 Prozent abgezogen, jedoch mindestens 7‘600 Franken und höchstens 12‘500 Franken (Art. 212 Abs. 2 DBG). Konkret wirkt sich der erhöhte Doppelverdienerabzug wie folgt aus:
  • Beträgt das Erwerbseinkommen des weniger verdienenden Ehegatten höchstens 7‘600 Franken, bleibt es ganz steuerfrei (das war bisher schon der Fall);
  • Einkommensbestandteile zwischen 7‘600 und 15‘200 Franken sind voll steuerbar;
  • Einkommensbestandteile zwischen 15‘200 und 25‘000 Franken sind zur Hälfte steuerbar (das ist die Neuerung);
  • Einkommensbestandteile über 25‘000 Franken sind voll steuerbar.

Mit diesen „Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung“ will der Bund die sog. Heiratsstrafe, die vom Bundesgericht bereits im Jahre 1984 (!) beanstandet wurde, beseitigen oder zumindest mildern. Betroffen von der Heiratsstrafe sind Eheleute dann, wenn beide über (erhebliche) eigene Einkünfte verfügen.

Unverändert gilt, dass grundsätzlich alle Lohnbestandteile der AHV unterliegen.



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