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Abzug der Sanierungskosten auch bei neu erworbenen Liegenschaften
Private Käufer sanierungsbedürftiger Liegenschaften dürfen sich freuen. Am 3. Oktober 2008 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften verabschiedet, das für das Gebiet der ganzen Schweiz vorsieht, dass bei neu erworbenen Liegenschaften nunmehr sämtliche Unterhaltskosten abgezogen werden können. Bisher wurde gestützt auf die sog. Dumont-Praxis der Abzug der Kosten für die Instandstellung einer stark vernachlässigten Liegenschaften in den ersten fünf Jahren nach deren Erwerb verweigert.
Am Anfang stand eine vor 5 Jahren eingereichte Parlamentarische Initiative, die lediglich auf die Einschränkung der Dumont-Praxis abzielte, und im letzten Herbst auf fruchtbaren Boden fiel. Die Abschaffung der Dumont-Praxis stellt eine Massnahme zur Ankurbelung der stockenden Konjunktur dar.
Bei der direkten Bundessteuer wird die Dumont-Praxis per 1. Januar 2010 abgeschafft. Für die kantonalen Steuern sind unterschiedliche Fristen zu beachten. Einige Kantone, darunter Thurgau und Bern, wenden die Dumont-Praxis bereits nicht mehr an. Etliche Kantone, darunter Zürich und Aargau, schaffen sie per 1. Januar 2010 ab. Spätestens ab 2012 werden von Bundesrechts wegen auch die übrigen Kantone nachziehen müssen.
Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften
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