Steuerkanzlei Rolf Benz

Neues Mehrwertsteuergesetz per 1. Januar 2010

Am 12. Juni 2009 haben die Eidgenössischen Räte das neue Mehrwertsteuergesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2010 in Kraft treten wird.

Aus den umfangreichen Änderungen, die sich fast durchgehend zugunsten der Steuerpflichtigen auswirken, seien einige herausgegriffen:

  • Steuerpflichtig wird neu, wer in einem Kalenderjahr mindestens 100‘000 Franken (bisher grundsätzlich mindestens 75‘000 Franken) Umsatz erzielt aus einer selbständig ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind weiterhin bis zu einem Umsatz von 150‘000 Franken von der Steuerpflicht befreit.

  • Neu können sich sämtliche nicht steuerpflichtigen Unternehmen freiwillig der Steuerpflicht unterstellen, was ihnen zum Anspruch auf den Vorsteuerabzug verhilft. Bisher musste grundsätzlich ein Jahresumsatz von mindestens 40‘000 Franken nachgewiesen werden. Die freiwillige Steuerpflicht ist nicht mehr bewilligungspflichtig; sie gilt für mindestens 12 Monate (bisher 60 Monate) und kann insbesondere für neu gegründete Unternehmen zu namhaften Steuereinsparungen führen.

  • Die bisherige Kürzung des Vorsteuerabzuges um 50% auf Ausgaben für Verpflegung und Getränke wird aufgegeben; die Mehrwertsteuer wird der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer angeglichen.

  • Anstelle des Kalenderjahrs kann neu das Geschäftsjahr als Steuerjahr beantragt werden.

  • Der heutige hohe fixe Verzugszinssatz für Mehrwertsteuernachzahlungen von 5 Prozent wird den marktüblichen Verhältnissen angepasst.

Im Interesse einer zügigen Revision des Mehrwertsteuergesetzes ausgeklammert wurden die besonders brisanten Ideen, wie namentlich die Schaffung eines Einheitssteuersatzes unter gleichzeitiger Abschaffung der meisten von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Umsätze. Diese Vereinfachungen der Mehrwertsteuerordnung sollen in einer zweiten Phase geprüft werden.

Neues Mehrwertsteuergesetz (ab 2010)


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