Auf Steuerrecht spezialisiert haben wir das gesamte Steuerrecht im Blick: direkte Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern, Grundstückgewinnsteuer), Mehrwertsteuer (einschliesslich Einfuhrsteuer und Zölle), Verrechnungssteuer (auch Fragen der Rückerstattung), Spezialsteuern (z. B. Erbschafts- und Schenkungssteuer). Selbstständig Erwerbende beraten wir zudem bei AHV-Beitragsfragen. Für andere Rechtsfragen und für buchhalterische Aufgaben ziehen wir Partner bei oder geben Ihnen eine Empfehlung ab.
Unsere Klienten sind Privatpersonen, selbstständig Erwerbende, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und Stiftungen, vornehmlich im Kanton Zürich, aber auch in anderen Kantonen. Ebenso unterstützen wir Treuhänder, Anwältinnen, Grundstückmakler und Finanzfachleute bei Steuerfragen und übernehmen gegebenenfalls die Vertretung in Steuerverfahren für ihre Mandantinnen und Mandanten.
Unsere Klientinnen und Klienten sind Menschen und Unternehmen in ganz verschiedenen Situationen. Manchmal kommen wir vorausschauend, oft aber auch als Troubleshooter zum Einsatz. Bei Problemen mit der Steuerbehörde gilt es, tragfähige Lösungen zu finden und unnötige weitere Kosten zu vermeiden. Bei einem grösseren Streitwert kann es Sinn machen, Verfügungen der Steuerbehörden vor Gericht anzufechten. Dabei kommt dem Kanzleiinhaber seine Erfahrung als nebenamtlicher Bundesrichter zugute.